Die früheren „G-Untersuchungen“ (z. B. G 20, G 26) wurden über Jahrzehnte zur arbeitsmedizinischen Orientierung genutzt. Mit der Neustrukturierung der DGUV-Empfehlungen (Teil A & B) und der Umsetzung der ArbMedVV wurde das System jedoch reformiert. Hier erfahren Sie, was bleibt, was sich ändert und wie Sie korrekt umstellen.
Hintergrund:
- Die „G-Nummern“ sind keine offizielle Rechtsgrundlage
- Die neue Systematik nutzt Kurzzeichen wie „E LRM“ (für Lärm) oder „E BIO“ (für biologische Arbeitsstoffe)
Beispiele für Umstellung:
- G 20 → E LRM (Lärm)
- G 26 → E AMR (Atemschutz)
- G 25 → E FSU (Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten)
Tipps zur Umstellung:
- Nutzen Sie die DGUV-Zuordnungstabelle (G ↔ E)
- Schulungen für HR/Sifa zum neuen System einplanen
- Auf Vorsorgebescheinigung müssen keine Kurzzeichen stehen (vgl. AMR 6.3)
Fazit:
Die inhaltlichen Empfehlungen bleiben vergleichbar, aber die neue Struktur bietet mehr Klarheit und Praxisbezug.
