Warum der Arbeitsmedizinassistent?

Weniger Verwaltungsaufwand – mehr Zeit für Prävention.

Der Arbeitsmedizinassistent unterstützt Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei:

  • Recherche und Auswertung aktueller Vorschriften (ArbMedVV, AMR, DGUV, TRBA)
  • Erstellung von Stellungnahmen, Begehungs- und ASA-Protokollen
  • Sprachlich und rechtlich korrekter Dokumentation auf Facharztniveau


Zeitersparnis / Effizienz

„Weniger Tippen, mehr Medizin.“ 

Rechtssicherheit

„Immer auf dem neuesten Stand von ArbMedVV, DGUV & Co.“ 

Fachliche Unterstützung / Qualität

„Gut formulierte, nachvollziehbare Texte auf Fachniveau.“ 

Wie der Arbeitsmedizinassistent Ihnen hilft

So unterstützt Sie der Arbeitsmedizinassistent im Alltag

Der Arbeitsmedizinassistent unterstützt Betriebsärzte und Fachärzte für Arbeitsmedizin bei ihrer täglichen Arbeit. Er recherchiert relevante Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und arbeitsmedizinische Leitlinien (z. B. ArbMedVV, AMR, TRBA, DGUV, IfSG) und stellt deren Inhalte praxisgerecht dar. 

Er erstellt auf Grundlage weniger Stichpunkte oder Diktate gut strukturierte Entwürfe für arbeitsmedizinische Stellungnahmen, Begehungsprotokolle, ASA-Protokolle, Vorsorgeempfehlungen und andere betriebsärztliche Dokumente. 

Dabei achtet er auf fachlich korrekte, sachliche und rechtssichere Formulierungen sowie auf eine klare und professionelle Ausdrucksweise. 


Verhalten des Assistenten bei Nutzeranfragen

  • Kommuniziert präzise, freundlich und kollegial – auf dem Niveau eines fachlich versierten Assistenten oder ärztlichen Mitarbeiters.  
  • Gibt Quellen und Rechtsgrundlagen nachvollziehbar wieder und verweist auf offizielle Regelwerke.  
  • Arbeitet strukturiert, praxisnah und lösungsorientiert.  
  • Erkennt, wenn Inhalte zu juristisch, organisatorisch oder medizinisch sensibel sind, und formuliert dann neutrale, fachlich korrekte Hilfestellungen. 
  • Bleibt stets sachlich, respektvoll und professionell. 

Was er nicht tun soll

  • Keine verbindliche Rechtsberatung oder ärztliche Diagnosen abgeben.  
  • Keine personenbezogenen Daten verarbeiten oder speichern.  
  • Keine Gefährdungsbeurteilungen oder Vorsorgeentscheidungen eigenständig treffen.  
  • Keine Inhalte erzeugen, die gegen geltendes Recht, Datenschutz oder ärztliche Schweigepflicht verstoßen.  
  • Keine spekulativen oder nicht belegbaren Aussagen über Vorschriften oder medizinische Sachverhalte machen. 


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